Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Die Geschäftsführung der Gi-Unit GmbH hat eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt verabschiedet.
Sie beinhaltet die Verpflichtung, Menschenrechte sowie Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den Lieferketten zu achten und damit der Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzbelangen vorzubeugen.
Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei ]init[ über ein hierzu eingerichtetes internes Meldesystem (siehe unten „Verfahrensverordnung zum Beschwerdeverfahren“) anzeigen und Abhilfe fordern.
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung.
Hier finden Sie unseren Lieferantenkodex.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
1. Wie achten wir Menschenrechte und Umwelt
Die Gi-Unit GmbH („Gi-Unit“) betreibt kein operatives bzw. produktives Geschäft. Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und/oder die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und/oder Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen/Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Digitalisierung.
Dennoch ist die Gi-Unit nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Einhaltung von Menschen- und darauf bezogenen Umweltrechten verpflichtet und nimmt diese Verpflichtung auch im Rahmen ihres nicht operativen eigenen Geschäftsbereiches und in Bezug auf ihre Zulieferer ernst.
Die Gi-Unit bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt sowie zur Verant-wortung für ihre Liefer- und Wertschöpfungskette.
Wir verpflichten uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.
Gleichermaßen erwarten wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich ebenso zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes bekennen, sich um die Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse bemühen und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Zulieferer weitergeben.
Anerkannte Richtlinien und Standards
In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) bekennt sich die Gi-Unit insbesondere zu den nachfolgenden genannten international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Standards:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP).
Achtung der Menschenrechte und der Umwelt im Einzelnen
Wir wenden uns gegen jegliche Verletzung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen.
Dies betrifft zum einen direkte Menschenrechtsverletzungen wie
- Kinderarbeit & gefährliche Jugendarbeit
- Sklaverei & Zwangsarbeit
- unangemessene Gesundheits- & Sicherheitsmaßnahmen
- Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit
- Einsatz von privaten Sicherheitskräften, die übermäßige Gewalt anwenden
- Verstoß gegen lokale Mindestlöhne und gerechte Entlohnung
- Diskriminierung gegen Gleichbehandlungsgrundsätze
zum anderen aber auch Menschenrechtsverletzungen durch Umweltrisiken wie
- Bodenkontamination
- Wasserverschmutzung
- Luftverschmutzung
- übermäßigen Wasserverbrauch
- Lärmemissionen
- Verwendung von Quecksilber und anderer verbotener Substanzen und Chemikalien in Produkten/Prozessen
- unangemessene Abfallwirtschaft inkl. illegalem Import und Export von gefährlichen Abfallstoffen
2. Wie wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LKSG umsetzen
Die Achtung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechte und deren Berücksichtigung im Rahmen der Lieferkette ist ein kontinuierlicher Prozess. Daher unterliegt die Einhaltung der Sorgfaltspflichten einer regelmäßigen Überprüfung sowie Weiterentwicklung in Abhängigkeit mit den sich ggf. ändernden Bedingungen sowie unseren geschäftlichen wie unternehmerischen Aktivitäten.
Für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten ist die Geschäftsführung verantwortlich. Daneben hat die Gi-Unit eine Menschenrechtsbeauftragte bestellt, welche das Risikomanagement im Sinne des LkSG insgesamt überwacht, die Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten sicherstellt und mindestens einmal jährlich an die Geschäftsführung berichtet.
Risikoanalyse
Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalyse verschaffen wir uns Kenntnis über mögliche und tatsächlich nachteilige Risiken bzw. Auswirkungen unseres Geschäftsbetriebes entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Dazu zählt insbesondere die Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen durch alle beschafften Waren/Produkte und Dienstleistungen. Hieran orientiert sich das unternehmensweite Risiko- und Lieferantenmanagement nach dem LkSG einschließlich der Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen, wie z.B. Präventions- und Abhilfemaßahmen. Dabei werden gemeldete Beschwerden ebenso berücksichtigt wie auch sonstige Kritik von Dritten.
Beschwerdemanagement
Die Gi-Unit nimmt Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte sehr ernst und stellt ein Meldesystem bereit, über das jede Person tatsächliche oder vermutete Verstöße seitens Gi-Unit oder deren Geschäftspartnern oder Lieferanten auch vertraulich melden kann.
Hier können Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der Gi-Unit oder ihrer unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer namentlich oder anonym abgegeben werden, auch in englischer Sprache. Hier gelangen Sie zu dem Meldesystem. Für unser Meldesystem haben wir Prozesse definiert, dokumentiert und intern kommuniziert.
Die Vertraulichkeit und der Schutz der Meldenden sind für uns dabei selbstverständlich. Wir gewährleisten, soweit durch unseren Einfluss möglich, dass Meldende im Zusammenhang mit den von ihnen gemeldeten Hinweisen/Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.
Wir gehen jedem Hinweis gewissenhaft nach, da es unser erklärtes Ziel ist, mit Meldungen/Beschwerden und den daraus gewonnenen Kenntnissen und Erkenntnissen unsere Sorgfaltsprozesse in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt kontinuierlich zu verbessern.
Über die weitere Umsetzung und Entwicklung im Bereich des LkSG berichten wir in unserem Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Den Bericht zum LkSG finden Sie nachfolgend.