Lieferantenkodex
Die Gi-Unit GmbH („Gi-Unit“) betreibt kein operatives bzw. produktives Geschäft. Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und/oder die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und/oder Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen/Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Digitalisierung.
Dennoch ist die Gi-Unit nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Einhaltung von Menschen- und darauf bezogenen Umweltrechten verpflichtet und nimmt diese Verpflichtung auch im Rahmen ihres nicht operativen eigenen Geschäftsbereiches und in Bezug auf ihre Zulieferer ernst.
Um unseren Sorgfaltspflichten nicht nur im eigenen Geschäftsbetrieb, sondern auch entlang unserer gesamten Lieferkette gerecht zu werden, erwarten wir von unseren Lieferanten (einschließlich ihrer Organe, Mitarbeitenden, Repräsentierenden, Subunternehmen und Vertriebspartnern), dass sie alle anwendbaren inländischen, ausländischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten.
Insbesondere erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie geltende nationale Gesetze und Verordnungen einschließlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einhalten.
- ihre eigenen Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für Gi-Unit beauftragen, sorgfältig auswählen, mit ihnen die hier aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien vereinbaren und sich dafür einsetzen, dass diese Prinzipien von ihren Lieferanten eingehalten werden.
- ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.
Anforderungen an unsere Lieferanten im Einzelnen
Soziale Verantwortung
Ökologische Verantwortung
Ethisches Geschäftsverhalten
Einhaltung des Verhaltenskodex
Dieser Lieferantenkodex beschreibt die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit der Gi-Unit mit ihren Lieferanten (Auftragnehmern, Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Zulieferern).
Die Vereinbarung dieses Verhaltenskodex dient auch der für die Gi-Unit seit dem 01.01.2024 bestehenden Pflicht zur Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz “LkSG”).
Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten, also sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den unmittelbaren und in bestimmten Fällen auch den mittelbaren Zulieferern.
Vor diesem Hintergrund sieht das LkSG unter anderem vor, dass das verpflichtete Unternehmen Präventionsmaßnahmen gegenüber seinen Lieferanten vertraglich verankert. Dieser Lieferantenkodex dient der Erfüllung dieser Pflicht.
Umsetzung der Anforderungen aus diesem Lieferantenkodex
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken in Bezug auf die vorgenannten Grundsätze innerhalb ihrer eigenen Lieferketten identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen.
Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken unterrichtet uns der Lieferant zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex zu prüfen - beispielsweise durch Selbstauskunft, Auskunft durch Dritte, Vorlage von Zertifikaten sowie durch die Erlaubnis, die Einhaltung des Lieferantenkodex durch Audits vor Ort nachweisen zu lassen.
Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird die Gi-Unit dies dem Lieferanten unverzüglich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen.
Ist eine Abhilfe in absehbarer Zeit nicht möglich, hat der Lieferant dies unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit der Gi-Unit ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen.
Sollte diese Nachfrist fruchtlos ablaufen oder die Umsetzung der im Konzept vereinbarten Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirken, kann die Gi-Unit die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge kündigen, soweit kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso unberührt wie das Recht auf Schadenersatz.